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Verbraucherschutz am Telefon

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern

Am 13. August 2003 trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von 0190er und 0900er Telefonnummern verbessert. Der Missbrauch von so genannten Dialern (sprich: Deiler) im Internet richtete im Jahr 2002 und 2003 offenbar so großen finanziellen Schaden an, dass entsprechende gesetztliche Regelungen erforderlich wurden. Die Neuregelung betrifft vier Aspekte, die vorher offenbar nicht ausreichend geregelt waren:

  • Verpflichtung zur Preisansage bei Gesprächsbeginn.
  • Einführung einer Preisobergrenze: Maximal zwei Euro pro Minute,
    oder einmalig 30 Euro bei Blocktarifen.
  • Zwangstrennung nach 60 Minuten.
  • Auskunftsanspruch über Namen und ladungsfähige Anschrift desjenigen, der über eine Mehrwertdiensterufnummer Dienstleistungen anbietet.

Detaillierte Information über das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern finden Sie hier:

Die Neuregelung bietet deutschen Verbrauchern besseren Schutz gegen Betrug mit 0190er/0900er-Servicenummern. Vermutlich wird es einige Zeit dauern, bis Verbraucher dieser Form der Telefondienstleistung wieder ausreichendes Vertrauen schenken. Der angerichtete Imageschaden trifft unverschuldet viele seriöse Anbieter wie Amica, Fit for Fun, Parship, und andere deutsche Dienstleister, die mittels 0190er-Nummern Flirt-Boxen und Telefon-Coaching anbieten.

Recht im Internet